AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen den Hotel Carl von Clausewitz in Deutschland mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel Carl von Clausewitz.

 
2. Reservierungen/ Weiterverkauf

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Hotel Carl von Clausewitz behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch Hotel Carl von Clausewitz eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Hotel Carl von Clausewitz behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Hotel Carl von Clausewitz ist nicht zulässig. Hotel Carl von Clausewitz ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

 
3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Ungarantierte Reservierungen verfallen nach 18:00 Uhr am Anreisetag. Sie müssen nicht storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen. Für Buchungen während Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise (18:00 Uhr). Stornierungen können mit Angabe der Reservierungsnummer auch storniert werden.

 
4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.

 
5. Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Hotel Carl von Clausewitz vor, die Preise entsprechend anzupassen.

 
6. Zahlungsmittel/ Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

 
7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

 
8. Haftung von Hotel Carl von Clausewitz
Hotel Carl von Clausewitz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Hotel Carl von Clausewitz für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hotel Carl von Clausewitz beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Hotel Carl von Clausewitz steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hotel Carl von Clausewitz auftreten, wird Hotel Carl von Clausewitz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Hotel Carl von Clausewitz rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet Hotel Carl von Clausewitz nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Wobei die Haftung bis zum hundertfachen des Zimmerpreises (von EUR 600 bis höchstens EUR 3.500) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 800, begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Hotel Carl von Clausewitz Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/ -parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Hotel Carl von Clausewitz besteht nicht. Hotel Carl von Clausewitz haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Hotel Carl von Clausewitz haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

 
9. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

 
10. Nichtrauchen im Hotel
Hotel Carl von Clausewitz ist Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Hotel Carl von Clausewitz das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Hotel Carl von Clausewitz einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 
11. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Hotel Carl von Clausewitz. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Hotel Carl von Clausewitz dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar von Hotel Carl von Clausewitz ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 5,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 
12. Gruppenbuchungen
Für Buchungen ab elf Zimmern können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten hier die gesonderten Vertragsbestimmungen der jeweiligen Hotels.

 
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, Burg.